Auszubildende des Amtsgerichts Bergisch Gladbach Quelle: Justiz NRW

 

Das Amtsgericht Bergisch Gladbach ist Ausbildungsgericht für das Berufsbild des/der Justizfachangestellten.

Die Einstellung der Auszubildenden erfolgt in Abhängigkeit von den Schulferien am 1. August bzw. am 1. September eines jeden Jahres.

Bewerbungsende ist jeweils der 31. Dezember eines jeden Jahres.

Die Berufsausbildung zum/zur Justizfachangestellten ist staatlich anerkannt und somit bundeseinheitlich geregelt. 

 

Das Ausbildungsprofil in Kürze:

Berufsbezeichnung:

Justizfachangestellter/Justizfachangestellte

Einstellungsvoraussetzung:

Fachoberschulreife/ Fachhochschulreife

Ausbildungsdauer:

drei, beziehungsweise zweieinhalb Jahre

Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten (Staatsanwaltschaft Köln, Insolvenzgericht -Amtsgericht Köln-, Registergericht- Amtsgericht Köln-) und dem Amtsgericht Bergisch Gladbach.

Arbeitsgebiet:

Justizfachangestellte nehmen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wahr.

Sie sind überwiegend in Service-Einheiten in den Fachgebieten Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen, Strafprozess, Grundbuch, Verwaltung, Nachlass, Vormundschaft, Betreuungen und Register tätig. Dort sind sie auch Ansprechpartner für ratsuchende Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.

Berufliche Fähigkeiten:

Justizfachangestellte

  • setzen Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert ein,
  • erteilen Auskünfte,
  • nehmen Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen auf,
  • führen Registraturarbeiten durch,
  • führen Dateien und Karteien,
  • bearbeiten Posteingang und -ausgang,
  • berechnen, vermerken und überwachen Fristen,
  • gewähren Akteneinsicht,
  • fertigen Schriftstücke aus und beglaubigen Schriftstücke,
  • veranlassen Veröffentlichungen,
  • erheben statistische Daten,
  • veranlassen Zustellungen und überwachen deren Ausführung,
  • erstellen Protokolle,
  • berechnen Kosten,
  • überwachen Zahlungseingänge.
Berufsschule:

Begleitend zur Ausbildung gehört auch der regelmäßige Besuch der Berufsschule.

Die Berufsschule befindet sich in Köln und muss wöchentlich zweimal besucht werden.

Erholungsurlaub:

Jedem Auszubildenden steht pro Kalenderjahr ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen zu, für nicht volle Kalenderjahre anteilig. Der Urlaub ist möglichst in den Schulferien abzuwickeln.

Ansprechpartner ist:

Frau Justizamtsinspektorin van Koll

Bewerbungen richten Sie bitte an