Der richterliche Geschäftsverteilungsplan regelt, welche Richterin oder welcher Richter für ein vom Gericht wahrzunehmendes Geschäft zuständig ist. Die richterliche Geschäftsverteilung wird vom Präsidium des Gerichts durch Beschluss jährlich festgelegt ebenso Änderungen, die im Laufe eines Jahres erforderlich werden.