Akten Quelle: Justiz NRW

Der richterliche Geschäftsverteilungsplan regelt, welche Richterin oder welcher Richter für ein vom Gericht wahrzunehmendes Geschäft zuständig ist. Die richterliche Geschäftsverteilung wird vom Präsidium des Gerichts durch Beschluss jährlich festgelegt ebenso Änderungen, die im Laufe eines Jahres erforderlich werden.

Hier können Sie die richterliche Geschäftsverteilung einsehen:

Geschäftsjahr 2025
  • Geschäftsverteilungsplan 2025 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    (Geschäftsverteilungsplan der Richter 2025) Maßgeblich sind alleine der Geschäftsverteilungsplan und die Präsidiumsbeschlüsse in der Originalfassung. Diese können gegebenenfalls bei der Verwaltungsgeschäftsstelle eingesehen oder telefonisch unter 02204 9529819 erfragt werden.