Das Amtsgericht Bergisch Gladbach hat folgende Sprech- und Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise!

Außerhalb der Sprechzeiten ist der Zugang zum Gericht zur Teilnahme an öffentlichen Verhandlungen jederzeit und im Übrigen nach besonderer Terminvereinbarung möglich.

Sprechzeiten / Publikumszeiten

montags bis freitags:                                   8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags zusätzlich:                                  14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Rechtsantragsstelle

montags, mittwochs, freitags                        8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Erteilung von Beratungshilfescheinen      An den Öffnungstagen der Rechtsantragsstelle von 08:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie zur Aufnahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung möglichst vorab einen Termin.

Berechtigungsscheine im Rahmen der Beratungshilfe werden nicht mehr persönlich auf der Rechtsantragsstelle erteilt. Es besteht jedoch alternativ die Möglichkeit, zunächst einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin zur Beratung aufzusuchen und dann nachträglich einen schriftlichen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Dieser muss zwingend auf einem bestimmten Vordruck eingereicht werden und dem Gericht am Wohnort des Antragstellers / der Antragstellerin innerhalb von vier Wochen nach der anwaltlichen Beratung vorliegen. Den Vordruck und weitere Hinweise erhalten Sie hier: https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/index.php

Hinweis: Es müssen bei der schriftlichen Beratungshilfe die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse belegt werden. Es wird daher empfohlen, entsprechende Belege bei der Beratung durch einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin bereitzuhalten.


Kassenstunden der Zahlstelle:  zurzeit geschlossen


Kirchenaustritte:

Kirchenaustritte sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Nutzen Sie dazu möglichst die Terminbuchung online unter www.justiztermine.nrw.de  oder über den obigen Button auf unserer Homepage.

Fermer können Sie während der Sprechzeiten unter der Telefonnummer 02204 9529-761 einen Termin vereinbaren. Beachten Sie jedoch, dass der Anschluss wegen der hohen Nachfrage an Termine derzeit nicht durchgängig erreichbar ist.


Zwangsversteigerungsverfahren:

Bitte buchen Sie zur Gutachteneinsicht vorab einen Termin.

Nutzen Sie dazu möglichst die Terminbuchung online unter www.justiztermine.nrw.de  oder über den obigen Button auf unserer Homepage.

Fermer können Sie während der Sprechzeiten unter den Telefonnummer 02204 9529-632/682 einen Termin vereinbaren.


Nachlassgericht:

Für die Aufnahme von Erbscheinsanträgen und Ausschlagungen vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin.

Zur Vereinbarung eines Termins im Nachlassgericht (z.B. Erbausschlagungen, Testamensteröffnungen, Erbscheinanträge sowie Herausgabe eines Testaments aus der Verwahrung) können Sie sich an die folgenden Mitarbeiterinnen wenden, wobei sich die Zuständigkeit nach den Anfangsbuchstaben der Erblasser*in richtet:

Nachname des Erblassers
02204 9529-0

Buchstaben S, T, U, V, X, Y, Z

02204 9529-542

Buchstaben F, G, H, J, L, O, R

02204 9529-592

Buchstaben K, M, N, P, Q, W

02204 9529-543

Buchstaben A, B, C, D, E, I

02204 9529-593


Wegen hohen Publikumsaufkommens kann die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiter/innen des Nachlassgerichts eingeschränkt sein. Ich bitte um Verständnis, dass die Servicekräfte während der Aufnahme eines Antrags aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Anrufe entgegennehmen können.

Öffnungszeiten:

montags und dienstags:                                08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs bis freitags:                                  08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
sowie im Falle länger andauernder öffentlicher Sitzungen bis zu deren Ende.

Zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst

Außerhalb dieser regulären Dienstzeiten ist zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen bei dem Amtsgericht Bergisch Gladbach ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für die rechtsrheinischen Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Köln (Amtsgerichte Bergisch Gladbach, Gummersbach, Leverkusen, Wermelskirchen, Wipperfürth) eingerichtet.
Anträge im Eil- und Bereitschaftsdienst können ausschließlich bei dem Amtsgericht Bergisch Gladbach während der folgenden Sprechzeiten bzw. unter der folgenden Telefaxnummer gestellt werden:

Sprechzeiten:

Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen (Rosenmontag, Heiligabend, Silvester) von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Telefax: 02204 9529180

Telefon: 02204 9529100