Die Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besteht insbesondere in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner. Im Zuge dessen kann der Gerichtsvollzieher bewegliche Vermögensgegenstände, z. B. Möbel, Kraftfahrzeuge oder Schmuck, pfänden (Mobiliarvollstreckung).

Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind zudem zuständig für

  • Zwangsräumungen
  • die Abnahme von Vermögensauskünften (Angabe aller Vermögenswerte an Eides statt) sowie für
  • Zustellungen.

Jede Gerichtsvollzieherin und jeder Gerichtsvollzieher ist in einem ihm zugewiesenen Amtsbezirk tätig. Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts gesandt werden, von hier aus werden sie an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher verteilt.

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Hier finden Sie die Liste aller zuständigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Bergisch Gladbach.

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Die im Online-Formular eingegebenen Daten zur Adresse der Schuldnerin oder des Schuldners werden nicht dauerhaft gespeichert, sondern nur temporär zur Verarbeitung genutzt.

Warnung

In der Vergangenheit ist es an diesem und auch anderen Gerichten dazu gekommen, dass missbräuchlich der Name oder die Emailadresse von Beschäftigten (insbesondere Gerichtsvollziehern) oder die Telefonnummer des Amtsge­richts verwendet worden sind. Rechtssuchende werden gebeten, sich in Zweifelsfällen durch einen Rückruf von der Richtigkeit der telefoni­schen Angaben angeblicher Mit­arbeiter zu vergewissern.