Die Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besteht insbesondere in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner. Im Zuge dessen kann der Gerichtsvollzieher bewegliche Vermögensgegenstände, z. B. Möbel, Kraftfahrzeuge oder Schmuck, pfänden (Mobiliarvollstreckung).
Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind zudem zuständig für
- Zwangsräumungen
- die Abnahme von Vermögensauskünften (Angabe aller Vermögenswerte an Eides statt) sowie für
- Zustellungen.
Jede Gerichtsvollzieherin und jeder Gerichtsvollzieher ist in einem ihm zugewiesenen Amtsbezirk tätig. Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts gesandt werden, von hier aus werden sie an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher verteilt.
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Warnung
In der Vergangenheit ist es an diesem und auch anderen Gerichten dazu gekommen, dass missbräuchlich der Name oder die Emailadresse von Beschäftigten (insbesondere Gerichtsvollziehern) oder die Telefonnummer des Amtsgerichts verwendet worden sind. Rechtssuchende werden gebeten, sich in Zweifelsfällen durch einen Rückruf von der Richtigkeit der telefonischen Angaben angeblicher Mitarbeiter zu vergewissern.