Berechtigungsscheine im Rahmen der Beratungshilfe werden auf der Rechtsantragsstelle persönlich erteilt. Es besteht jedoch alternativ die Möglichkeit, zunächst einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin zur Beratung aufzusuchen und dann nachträglich einen schriftlichen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Dieser muss zwingend auf einem bestimmten Vordruck eingereicht werden und dem Gericht am Wohnort des Antragstellers / der Antragstellerin innerhalb von vier Wochen nach der anwaltlichen Beratung vorliegen. Den Vordruck und weitere Hinweise erhalten Sie hier: https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/index.php
Hinweis: Es müssen bei der persönlichen sowie der schriftlichen Beantragung von Beratungshilfe die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse belegt werden. Es wird daher empfohlen, entsprechende Belege bereitzuhalten.
Beratungshilfeanträge sollen möglichst schriftlich gestellt werden. Sie können daher zunächst einen Rechtsanwalt zur Beratung aufsuchen und der Beratungshilfeantrag kann sodann schriftlich durch den Rechtsanwalt gestellt werden.
Das Informationsblatt „Beratungshilfe“ können Sie auf unserer Internetseite herunterladen.
Beratungshilfe
Sie brauchen eine Rechtberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, können sich aber die Kosten nicht leisten?
Prüfen Sie im Vorab-Check Beratungshilfe, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe in Ihrem Fall vorliegen und stellen Sie dann einen schriftlichen Antrag.
Vorab-Check Beratungshilfe und Antrag - einfach erklärt und Schritt für Schritt
Prüfen Sie hier vorab, ob Ihnen Beratungshilfe bewilligt werden kann und füllen Sie den Antrag online aus.
Den online ausgefüllten Antrag können Sie dann per Post, durch persönliche Abgabe beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes oder über das digitale Postfach "Mein Justizpostfach" einreichen.
Hinweis: Die endgültige Entscheidung über den Antrag erfolgt durch das zuständige Amtsgericht; eine Übersendung per Email ist nicht zulässig.