Schiedspersonen für Overath
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Rettinger, Carl-Ludwig | Abtshöhe 18 51491 Overath Tel.-Nr.: 02206 864884 E-Mail: carl-ludwig.rettinger@schiedsmann.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | Overath |
| 1.Vertretung: Wester, Kerstin | von Wylichstraße 2 51491 Overath Tel.-Nr.: 02206 84922 E-Mail: kerstin.wester@schiedsfrau.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) |
Stadt Overath
Hauptstraße 25, 51491 Overath
Tel.-Nr.: 02206 602-0 , Telefax: 02206 602-193
E-Mail: post@overath.de
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Weitere Informationen
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