Schiedspersonen für Overath

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Rettinger, Carl-LudwigAbtshöhe 18
51491 Overath
Tel.-Nr.: 02206 864884
E-Mail: carl-ludwig.rettinger@schiedsmann.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Overath
1.Vertretung:
Wester, Kerstin
von Wylichstraße 2
51491 Overath
Tel.-Nr.: 02206 84922
E-Mail: kerstin.wester@schiedsfrau.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Weitere anerkannte Gütestellen für Overath
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Stadt Overath
Hauptstraße 25, 51491 Overath
Tel.-Nr.: 02206 602-0 , Telefax: 02206 602-193
E-Mail: post@overath.de

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Weitere Informationen

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