Richterin
Streit

Was sind Zivil-Sachen?

Zwei Menschen streiten sich im Gericht.
Das nennt man Zivil-Prozess.
„Zivil“ ist ein anderes Wort für „bürgerlich“.
Das heißt: zwei Bürger streiten sich.
Im Gericht wird Ihnen geholfen.
Das Gericht sagt, wer Recht hat.

Zuständigkeit von Amts-Gericht und Land-Gericht
Zivil-Prozesse gibt es an zwei Gerichten.

  • am Amts-Gericht
  • am Land-Gericht.

Geht es um weniger als 5.000 Euro,
können Menschen beim Amts-Gericht streiten.
Das Amts-Gericht hilft auch:

  • bei Streit in der Familie
  • bei Streit wegen einem Haus und Miete.

Wenn es um mehr als  5.000 Euro geht,
können Menschen beim Land-Gericht streiten.
Beim Land-Gericht brauchen sie  dafür eine besondere Person.
Einen Rechts-Anwalt.
Der Rechts-Anwalt hilft Ihnen.

Manchmal muss man zuerst versuchen, sich zu vertragen.
Bevor zwei Personen zu einem Gericht gehen,
versucht eine ausgesuchte Person,
dass die beiden sich wieder vertragen.
Das nennt man Streit-Schlichtung.
Nur wenn das nicht hilft,
darf man zum Gericht.
Das gilt für

  • Streit mit Nachbarn
  • Beleidigungen
  • Streit bis 750 Euro

Ablauf von einem Zivil-Prozess
Als Erstes schreibt man dem Gericht,
was man von dem Anderen will.
Das heißt Klage.
Der Richter hört sich Alles in einem Verhandlungs-Termin an.
Der Zivil-Prozess endet
mit einer Entscheidung vom Richter.
Die heißt Urteil.
Der Zivil-Prozess endet auch,
wenn die beiden sich einig sind.
Das heißt Vergleich.

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022