Auf Antrag können Personen zwangsweise in Krankenhäusern oder Anstalten untergebracht werden, wenn sie sich selbst oder andere gefährden.

Der Antrag kann von Städten und Gemeinden gestellt werden.

Eine Unterbringung kann auch auf Anregung einer Privatperson durch die Ordnungsbehörde und wenn diese nicht erreichbar ist, über die Polizei/Feuerwehr veranlasst werden.